Bitte teilen Sie uns über das Kontaktformular für eine Rezeptbestellung
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Wiederholungsrezepte eines von uns schon verordneten Medikamentes bestellen können und dies auch nur, wenn Sie sich regelmäßig bei uns persönlich vorstellen.
Die Versicherungskarte muss im aktuellen Quartal bereits eingelesen worden sein.
Seit Januar 2024 sind wir verpflichtet ausschließlich eRzepte auszustellen.
Vorher muss Ihre Versicherungskarte bei uns erfolgreich eingelesen werden.
Das eRezept können Sie 24 Stunden nach Ihrer Bestellung (per Mail, telefonisch oder persönlich) in der Apotheke durch Stecken der Versicherungskarte abrufen.
So sparen wir in Zukunft Wege und Papier.
Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn auch wir brauchen Zeit für sorgfältige Arbeit. Also einfach am Folgetag erneut versuchen!
Nur wenn es dann noch nicht klappt, bitte bei uns melden. Vermutlich hatten wir eine Rückfrage, aber haben Sie noch nicht erreicht.